AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der „Pension Citytravel“
Alte Schulstraße 15, D-32339 Espelkamp
Stand: 10.06.2026

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der „Pension Citytravel“. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Gast in der Pension sowie auf der Website der Pension einsehbar.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

1.3 Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

1.4 Die jeweils gültige Fassung dieser AGB wird dem Gast bei der Buchungsbestätigung in Textform (z.B. als PDF-Anhang oder Link mit Versionsangabe/Datum) zur Verfügung gestellt und ist zusätzlich auf unserer Website abrufbar.

2. Vertragsabschluss
2.1 Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, per E‑Mail, Internet oder Fax reserviert und von der Pension bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch die „Pension Citytravel“ kann telefonisch, per E‑Mail, Fax oder auf Wunsch auch auf dem Postweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag kann auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine ausdrückliche Zusage nicht möglich ist.

2.2 Vertragspartner sind die „Pension Citytravel“, vertreten durch Nicole Schlüßler‑Funk und Johnny Funk, und der Gast. Handelt ein Auftraggeber im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag einzustehen.

3. Leistungen, Preise und Zahlungen
3.1 Die „Pension Citytravel“ ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Auftraggeber gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Reservierungen von Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge und/oder Fahrräder stehen dem Gast nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch die Pension und nur begrenzt über die vereinbarte Zeit zur Verfügung.

3.2 Der gesamte Rechnungsbetrag ist spätestens bei Anreise/Schlüsselübergabe fällig. Zahlungen sind in bar oder per Überweisung möglich; weitere bargeldlose Zahlungsmittel können nach vorheriger Ankündigung akzeptiert werden. Für die Nutzung von SEPA‑Überweisungen und gängigen Verbraucher‑Zahlungskarten (z.B. Debit- und Kreditkarten in Vier‑Parteien‑Verfahren) dürfen keine gesonderten Entgelte erhoben werden (§ 270a BGB).

3.3 Nur bei Dauergästen und Stammgästen ist der Bezug gegen offene Rechnung möglich. Rechnungen der „Pension Citytravel“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die „Pension Citytravel“ berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (bzw. dem maßgeblichen Leitzins der Europäischen Zentralbank) zu berechnen.

3.4 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 3 Monate und erhöht sich der von der „Pension Citytravel“ allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

3.5 Die Preise können von der „Pension Citytravel“ ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

3.6 Die „Pension Citytravel“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

3.7 Die auf der Website der „Pension Citytravel“ beschriebenen Zusatzleistungen, wie z.B. der Zugang zum Internet/WLAN, werden – soweit verfügbar – als unentgeltliche Serviceleistung zur Verfügung gestellt. Ein Rechtsanspruch auf Bereitstellung, bestimmte Bandbreite oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit besteht nicht.

3.8 Die „Pension Citytravel“ übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Aktualität oder Fehlerfreiheit des Internetzugangs. Eine zeitweise Störung, Einschränkung oder der vollständige Ausfall des Internetzugangs begründet keinerlei Minderungs‑, Erstattungs‑ oder Schadensersatzansprüche des Gastes, es sei denn, die Ursache beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Pension.

4. Rücktritt (Stornierung) des Gastes
4.1 Ein Rücktritt (Stornierung) des Gastes von dem mit der „Pension Citytravel“ geschlossenen Vertrag ist jederzeit möglich und soll in Textform erklärt werden (z.B. per E‑Mail). Im Falle des Rücktritts gelten die nachfolgenden Stornierungsregelungen. Gesetzliche Rücktrittsrechte des Gastes bleiben unberührt.

4.2 Sofern zwischen der „Pension Citytravel“ und dem Gast ein Termin zum kostenfreien oder kostenreduzierten Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne über die nachfolgend geregelten Stornierungsgebühren hinausgehende Zahlungs‑ oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4.3 Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.4 Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

4.5 Stornierungsgebühren:
– 14 bis 8 Tage vor dem Anreisetag: 25% des gesamten Rechnungsbetrages
– 7 bis 3 Tage vor dem Anreisetag: 50% des gesamten Rechnungsbetrages
– innerhalb von 48 Stunden vor der reservierten Buchung: 80% des gesamten Rechnungsbetrages
– bei Nichtanreise (No‑Show): 100% des gesamten Rechnungsbetrages.

5. Rücktritt der Pension
5.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die „Pension Citytravel“ in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner auf eine Stornierungsanfrage seitens der Pension nicht innerhalb von 48 Stunden reagiert.

5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist; oder ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5 Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

6.2 Check‑in: Die Zimmer können zwischen 15:00 und 18:00 Uhr bezogen werden. Andere Anreisezeiten sind mit der Pension abzusprechen. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es nach Absprache auch früher bezogen werden. Die „Pension Citytravel“ ist berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung das Zimmer ab 20:00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag; maßgeblich ist die Anzahl der Übernachtungen.

6.3 Check‑out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

7. Haftung
7.1 Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber der „Pension Citytravel“ für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

7.2 Die „Pension Citytravel“ haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

7.3 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der „Pension Citytravel“ bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände – ausgeschlossen.

7.4 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung gegenüber der Pension Anzeige macht.

7.5 Soweit der Gast von den eingeschränkten Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück der „Pension Citytravel“ oder von angemieteten Flächen Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge, Fahrräder oder Motorräder und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.6 Weckaufträge sowie die Entgegennahme und Weitergabe von Nachrichten, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum regulären Leistungsbereich der „Pension Citytravel“. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

8. Widerrufsrecht
8.1 Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (z.B. Buchungen per Internet, E‑Mail oder Telefon) steht Verbrauchern grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach § 312g i.V.m. § 355 BGB zu.

8.2 Für Beherbergungsverträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (z.B. Zimmerbuchung für einen bestimmten Zeitraum), besteht jedoch kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Ein Widerrufsrecht besteht daher regelmäßig nicht für Buchungen von Zimmern mit fest vereinbartem Aufenthaltszeitraum; es gelten die Stornierungsregelungen gemäß Ziffer 4.

9. Gemeinschaftsbereiche und Außenanlagen
9.1 Die Nutzung der gemeinschaftlichen Bereiche und Anlagen der „Pension Citytravel“ (insbesondere Flure, Treppenhaus, Küche/Aufenthaltsräume, Terrasse, Garten, Parkflächen sowie sonstige Gemeinschaftsräume) erfolgt durch den Gast eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungstatbestände entgegenstehen.

9.2 Der Gast verpflichtet sich, alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und so zu nutzen, dass keine Schäden oder unzumutbaren Beeinträchtigungen anderer Gäste entstehen. Vom Gast oder seinen Mitreisenden verursachte Schäden sind der Pension unverzüglich anzuzeigen; der Gast haftet für entsprechende Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.3 Gemeinschaftliche Bereiche sind nach Nutzung in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu hinterlassen. Insbesondere sind mitgebrachte Gegenstände und Abfälle zu entfernen bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen, Arbeits- und Küchflächen zu säubern und genutztes Geschirr, Besteck oder Geräte wieder gereinigt an den vorgesehenen Platz zurückzustellen.

10. Datenschutz
10.1 Die „Pension Citytravel“ verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes (z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten, Buchungsdaten) ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO).

10.2 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer sowie zu den Rechten betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung usw.) sind in der Datenschutzerklärung auf unserer Website beschrieben.

10.3 Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist unter der auf unseren Geschäftspapieren und der Website angegebenen Internetadresse abrufbar und wird dem Gast auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Pension: Espelkamp/Isenstedt.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.